Widerrufsrecht (red.)
Das neue „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ trat am 13. Juni 2014 um 0.00 Uhr in Kraft.
In diesem Gesetz wird alles rund um das Widerrufsrecht geregelt. U.a. neu ist, dass der Kunde seinen Widerrufswunsch zu avisieren hat. Auf Einzelheiten und Details möchte ich hier nicht weiter eingehen. Wiederum der Händlerbund hat diese Thematik in einer einfach erklärenden Grafik zusammengefasst:
Ergänzend zu dieser Grafik kann ich Ihnen noch ein Video eines Webinars zum Thema empfehlen:
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