Onlineshop-Betreiber waren ab dem 01.02.2017 aufgefordert eine neue Information in ihren Rechtstexten zu geben.
Der Händlerbund hat uns dazu geschrieben (Zitat):
… ab 1. Februar 2017 gelten für Unternehmer neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dem deutschen Umsetzungsgesetz zur ADR-Richtlinie.
Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen und sich bereits einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen haben, müssen darüber nunmehr in bestimmter, vom Gesetz vorgeschriebener Form, informieren.
Aber auch Unternehmer, die sich keiner Schlichtungsstelle angeschlossen haben, unterliegen bei einer Anzahl von mindestens 11 Mitarbeitern der neuen Informationspflicht. Zu erklären ist, ob eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, an Schlichtungsverfahren vor anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
Nähere Erläuterungen können Sie hier nachlesen.
Die Informationspflicht nach dem VSBG gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Verträge mit Verbrauchern online, per E-Mail, Telefon oder Fax, aber auch im stationären Einzelhandel schließen.
Um der neuen Pflichtinformation nachzukommen, ist eine Ergänzung der Rechtstexte erforderlich.
Die Ergänzung betrifft ausschließlich das Impressum und die AGB/ Kundeninformationen (soweit auf der jeweiligen Internetpräsenz verwendet) bei:
- eigenen Online-Shops, über die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher bzw. an Verbraucher und Unternehmer angeboten werden (kein B2B)
- Plattformen (z.B. eBay, Amazon)
- Präsentationsseiten
- Blogs, Social Media, Foren
Weitere Rechtstexte sind von der Änderung nicht betroffen. (Zitat Ende)
Im Rahmen der Information ist folgender Link-Hinweis zu geben: https://ec.europa.eu/odr. Ganz wichtig dabei ist, dass der Link auch ausführend sein (richtiges) Ziel erreicht.
Ganz aktuell noch dieser Hinweis.