Impressum (red.)
Ein Impressum ist Pflicht für jede gewerbliche Webseite (mit Gewinnerzielungsabsicht) (z.B. auch im SocialMediaBereich wie Facebook). Dieses sollte von jeder Seite sofort und direkt (spätestens mit dem 2. Klick) über einen entsprechend bezeichneten Button erreichbar sein. Hier werden die Angaben zum Betreiber hinterlegt. Dabei nimmt es der Gesetzgeber sehr ernst.
D.H., es wird im Gesetz nicht nur vorgegeben was dort zu stehen hat, sondern auch in welcher Reihenfolge. Ich möchte mich im Wesentlichen auf das Impressum von Webseiten – natürlich inklusive Onlineshops – beschränken, die von gewerbetreibenden Einzelpersonen veröffentlicht werden. Leider musste ich all zu oft feststellen, dass gerade in dieser Klientel die Rechtstexte besonders vernachlässigt werden.
Besonders kritisch wird vor allem in diesem Zusammenhang die Bezeichnung „Geschäftsführer“ bei einer geschäftstätigen Einzelperson gesehen. Dieser Begriff sollte weder in einem Impressum noch auf den Geschäftsunterlagen auftauchen. In einem (Berufungs-)Urteil vom 14. November 2013 hat das Oberlandesgericht München eine entsprechende Begründung abgegeben. In diesem Link erfahren Sie mehr dazu.
Bedauerlicher Weise ist mir aber auch schon auf Webseiten die von professionellen Anbietern erstellt wurden aufgefallen, dass dort die Angaben nicht in der korrekten Form dargestellt wurden. Dabei ist die korrekte Form ganz klar im Telemediengesetz (TMG) § 5 Allgemeine Informationspflichten geregelt. Ganz dringend zu beachten ist hierbei, dass immer der Webseiten-Betreiber für die rechtlichen Texte verantwortlich ist – und nicht der externe Webseiten-Ersteller.
Verwunderlich ist auch wenn der Hinweis auf das bestimmende Gesetz im Impressum angebracht ist, allerdings die Ausführungen dem Gesetz gar nicht entsprichen. Im Übrigen verlangt der Gesetzgeber nicht mal das man den Paragrafen-Hinweis dort zitiert. Einige Webseiten-Gestalter mögen hier vielleicht dem Webseiten-Betreiber ein Sicherheitsgefühl geben, das aber nicht gleich eine Rechtssicherheit mit sich bringt.
Ganz fatal ist es dann, wenn man schon das Gesetz erwähnt, dass aufgezeigt wird, dass die Impressums-Pflicht aus dem TDG (Tele Dienste Gesetz) bzw. dem MDStV (Mediendienstestaatsvertrag) abgeleitet würde. Diese Gesetze sind seit dem 01.03.2007 nicht mehr die Grundlage für Inhalte eines Impressums! Leider gibt es auch heute nach über 10 Jahren noch Webseiten die dieses Gesetz zitieren.
Der häufigste Fehler passiert immer wieder, wenn die in Ziffer 1 des §5 TMG geforderten Angaben (beginnend mit: „den Namen …“) nicht eindeutig interpretiert werden.
Egal welchen schönen und sinnvollen Namen ein Geschäft oder eben die dazugehörige Webseiten-Domain auch hat, der Name – natürlich mit Vorname – des Betreibers der Webseite ist der, der dort hin gehört. Man darf in die zweite Zeile dann aber auch den „Geschäftsnamen“ dort einbringen.
Im weiter oben genannten TMG wird darauf hingewiesen, dass in ein Impressum eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikationsmöglichkeit mit dem Webseiten-Betreiber aufgezeigt sein muss. Dieses muss übrigens nicht unbedingt auch eine Telefonnummer sein. Hingegen ist eine vorzuhaltende Email-Adresse immer eine Pflicht. Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link.
Nachfolgend ein Beispiel für ein Impressum:
Für einen Online-Shop eines Gewerbetreibenden (keine Kapitalgesellschaft) empfiehlt der Händlerbund übrigens ein Impressum was wie folgt gestaltet werden sollte:
Gesetzliche Anbieterkennung:
Vorname Name
SHOPNAME
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Deutschland
Telefon: 01234 / 56 78 90
Telefax: 01234 / 56 78 99
E-Mail: (z.B.) kontakt@domain.de
USt-IdNr.: DE 987654321
(Und wenn vorhanden ist auch dieses möglich:)
Dieses Impressum hat auch Gültigkeit für unsere Facebook-Seite.
[ Anmerkung Ralf Ehlers:
Seit dem 01.02.2017 gehört in ein Impressum einer Webpräsenz oder eines Onlinehändlers auch der Hinweis zur Streitschlichtung in nachfolgendem Wortlaut sowie der Link dorthin. Ganz wichtig ist ebenfalls, dass der angegebene Link zum richtigen Ziel führt: ]
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
[ Achtung: Unternehmer, die weniger als 11 Mitarbeiter beschäftigen und sich nicht freiwillig oder verpflichtend einer Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen haben, haben keine Informationspflicht für das Impressum. ]