Datenschutzerklärung (red.)
Jede gewerbliche Webseite benötigt eine Datenschutzerklärung.
Seit der neuen DSGVO in Aller Munde, aber auch schon zuvor musste man seinen Seitenbesuchern aufzeigen, was mit den Daten (die dieser hinterlässt) passiert. Ebenfalls nicht neu ist, dass ein Seitenbetreiber so wenig wie möglich – natürlich aber so viel wie nötig – an Daten erfragen soll.
Weil jede Webseite oder jeder Onlineshop sehr individuell ist, kann man keine grundsätzlichen Vorgaben machen oder sogar Vorlagen erstellen. Ich versuche hier [im grün hinterlegten Feld] einmal in Stichworten die wesentlichen Punkte aufzuführen, die in einer Datenschutzerklärung (für einen Onlineshop) aufzuzeigen wären oder dort erklärt werden müssen:
Vorab – Grundsätzlich muss ein Webseiten- oder Onlineshop-Besucher gar keine „personenbezogenen Daten“*) bereitstellen, allerdings ist es dann so, dass manche Funktionen oder Ansichten auf der Webseite oder im Onlineshop nicht möglich sind. Daher muss darüber informiert werden was passiert, wenn man seine Daten nennt oder in welchen Situationen Daten wohlmöglich auch weitergegeben werden. Bei einigen Punkten muss es möglich sein ganz individuell seine Zustimmung zu verweigern – was aber im Einzelfall wiederum zu einer Beeinträchtigung der Seitenfunktion führen kann.
[*)„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. ]
- Info über Server-Logfiles
- Info über die Nutzung eines Kontaktformulars
- Info bei Verwendung des Goggle reCAPTCHA
- Info bei Einrichtung eines Kundenkontos
- Info bei Abgabe eines Kommentars (z.B. zu einem Produkt)
- Umgang mit den Daten die bei einer Bestellung unvermeidbar sind
- Info über Bewertungssysteme
- Info bei Anmeldung für einen Newsletter
- Info über die Verwendung der Email-Adresse bei Direktwerbung
- Info über den WhatsApp-Newsletter
- Info bei Weitergabe der Email-Adresse an einen Versanddienstleister
- Info über die Nutzung eines externen Warenwirtschaftssystems
- Info bei Verwendung von PayPal (oder anderer Bezahlsysteme)
- Info über Cookies
- Info über Analyse Tools
- Info bei Verwendung von Remarketing-Funktionen
- Info über die Verwendung von Social PlugIns mittels „Shariff“
- Info über die Verwendung von Social PlugIns mittels „2-Klick-Lösung“
- Info über die Verwendung von Facebook-PlugIns
- Info über die Nutzung von YouTube
- Info über die Nutzung von eingebetteten Landkarten / Wegweisern
- Info über die Dauer der Datenspeicherung
- Info über die Rechte der betroffenen Personen
- Info über ein Beschwerderecht
Ich betone nochmals, dass jeder nur die Punkte aufzeigen muss, die für seine Webseite / seinen Online-Shop zutreffen. Bitte beherzigen auch den Tipp sich grundsätzlich eine Datenschutzerklärung nur von einem dafür spezialisierten Fachanwalt erstellen zu lassen.
In der Einleitung meiner Rubrik „Rechtstexte im Internet“ habe ich ja bereits auf die Positionierung des Buttons der Datenschutzerklärung hingewiesen. Weitere Informationen gebe ich auf der Seite „Tipps, Hinweise und Empfehlungen“ unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung“.